Mehrwertsteuerkontrollen über schweizerische Steuerpflichtige dürfen künftig auch in Liechtenstein durchgeführt werden und umgekehrt.

Am 20. November 2019 stimmte der Bundesrat den geänderten Bestimmungen zu. Ab der Inkrafttretung am 22. Dezember 2019 dürfen Mehrwertsteuerkontrollen über schweizerische Steuerpflichtige auch in Liechtenstein durchgeführt werden und umgekehrt. Weiter können Mitarbeitende der liechtensteinischen Steuerverwaltung neu mittels (elektronischem) Abrufverfahren Zollinformationen einholen, womit das Abrufverfahren ebenfalls beidseitig gilt.

Die Medienmitteilung ist hier abrufbar.