Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 9. Juli 2019 ein Rundschreiben publiziert, das eine Liste der Kantone mit unterschiedlichen Eigenmietwerten für die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer ab Steuerperiode 2018 enthält.

Das Rundschreiben sowie die entsprechende Liste im Anhang geben einen Überblick, in welchen Kantonen die Mietwerte für die direkte Bundessteuer abweichend von denjenigen bei der Staatssteuer festgesetzt sind.

Alle Rundschreiben im Steuerbereich auf Bundesebene sind hier abrufbar.