Gemäss einer Medienmitteilung der ESTV treffen in den kommenden Tagen die ersten Rechnungen für die Unternehmensabgabe Radio und TV für das Jahr 2020 bei den abgabepflichtigen Unternehmen ein. Die Rechnungsstellung erfolgt automatisch, sobald ein Unternehmen, das im Register der mehrwertsteuerpflichtigen Personen eingetragen ist, die ordentlichen MWST-Abrechnungen eingereicht und im Jahr 2019 einen Gesamtumsatz von CHF 500'000 oder mehr erzielt hat.