Ab dem 1. Oktober 2022 können nur noch QR-Rechnungen verarbeitet werden. Orange und rote Einzahlungsscheine (und Daueraufträge) sind danach nicht mehr zugelassen und können nicht mehr verarbeitet werden. Zahlungen können jedoch weiterhin mittels IBAN vorgenommen werden.

Es ist jeweils die ESTV-ID, die Mehrwertsteuernummer oder die UID-Nummer sowie der Zahlungsgrund anzugeben.

Hier finden Sie die nötigen IBAN:

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