Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. August 2024 zur Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften Stellung bezogen.
Er unterstützt das Vorhaben, mittels einer Verfassungsbestimmung, eine gesetzliche Regelung zur Erhebung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften zu schaffen, sofern der Eigenmietwert nicht mehr besteuert wird.
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