Für Rückerstattungsanträge der schweizerischen Verrechnungssteuer durch in Deutschland ansässige Personen steht ab dem 31. Januar 2020 eine Online-Applikation der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zur Verfügung.

Gemäss der Medienmitteilung der ESTV vom 14. Januar 2020 steht die Applikation auf der Webseite der ESTV (www.estv.admin.ch) zur Verfügung. Sie gilt für Rückerstattungsanträge aus Deutschland auf Erträgen mit Fälligkeiten ab dem 1. Januar 2020 und ersetzt das Formular 85. Dieses Formular ist nur noch für Rückerstattungsanträge auf Erträgen mit Fälligkeit bis 31. Dezember 2019 gültig.

Die Applikation reduziert die Fehlerquellen beim Einreichen und beschleunigt die Rückerstattung. Sie kann auch von dafür delegierten Treuhändern und Banken genutzt werden. Nach einmaliger Registrierung lassen sich der Rückerstattungsantrag elektronisch erfassen und Beilagen direkt hochladen.

Aus rechtlichen Gründen ist es weiterhin erforderlich, den Antrag auszudrucken und durch das zuständige deutsche Finanzamt unterzeichnen zu lassen. Der unterzeichnete Antrag muss der ESTV per Post zugestellt werden. Die mittels Online-Applikation erfassten Anträge gelten erst dann als eingereicht, wenn der ausgedruckte Antrag rechtsgültig unterzeichnet und fristgerecht bei der ESTV eingetroffen ist.