Am 13. Januar 2022 hat der Bundesrat bekanntgegeben, dass er die vereinbarte Mindeststeuer für bestimmte Unternehmen mit einer Verfassungsänderung umsetzen möchte. Eine temporäre Verordnung soll sicherstellen, dass diese auf den 01. Januar 2024 in Kraft treten kann. Im Nachgang wird das Gesetz auf dem ordentlichen Gesetzgebungsweg erlassen.

Die Mindestbesteuerung greift für international tätige Unternehmen mit Umsätzen über 750 Millionen Euro. Wenn ein Land an den tiefen Steuern festhält, ermöglicht dies anderen Ländern die unterbesteuerten Unternehmen zusätzlich zu besteuern. Indem die Schweiz diese Regeln übernimmt, ist sichergestellt, dass die Schweiz keine ihr zustehenden Steuereinnahmen verschenkt.

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