Am 10. Dezember 2025 hat die ESTV nochmals auf die Möglichkeit der jährlichen Abrechnung bei der MWST hingewiesen.
Möglich ist dies für Unternehmen, deren Umsatz CHF 5'005'000 pro Jahr nicht überschreitet und die Abrechnungen in den letzten 3 Jahren fristgerecht eingereicht und bezahlt haben.
Die Umstellung muss bis spätestens 28. Februar 2026 vorgenommen werden.
Weitere Informationen sind hier abrufbar.




