Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 6. Dezember 2023 mitgeteilt, dass sie neu auch das Einreichen von Korrekturabrechnungen und Jahresabstimmungen via die Applikation «MWST-Abrechnung easy» ermöglicht.

Zudem wies die ESTV darauf hin, dass mehrwertsteuerpflichtige Personen ab 1. Januar 2024 die Abrechnung oder Korrekturabrechnung grundsätzlich online einreichen müssen. Für die Umstellung gewährt die ESTV eine Übergangsfrist von einem Jahr. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen die MWST online abrechnen. Neben «MWST-Abrechnung easy» steht für die Online-Abrechnung wie bisher auch die Vollversion «MWST-Abrechnung pro» zur Verfügung.

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