Für die Belange der direkten Bundessteuer hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) am 7. Februar 2017 zwei Rundschreiben betreffend die Anbieter von anerkannten Vorsorgeprodukten der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) sowie eine Liste der rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen der Säule 3b publiziert.

Im Detail handelt es sich um die beiden nachfolgenden Rundschreiben: