Der Nationalrat lehnt als erstbehandelnder Rat anlässlich seiner Sitzung vom 31. Mai 2017 eine Motion betreffend die Domizilbesteuerung für pensionierte Zoll- und Grenzwachtangehörige mit Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein ab.

Gemäss der Motion von Louis Schelbert (16.3031) soll der Bundesrat damit beauftragt werden, die pensionierten Zoll- und Grenzwachtangehörigen, die ihren Wohnsitz nach der Pensionierung im Fürstentum Liechtenstein beibehalten, aus der Quellenbesteuerung zu entlassen und der Domizilbesteuerung zu unterstellen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Der Nationalrat (erstbehandelnder Rat) hat die Motion in seiner Sitzung vom 31. Mai 2017 abgelehnt. Das Geschäft ist damit erledigt.

Die Wortprotokolle des Nationalrates sind hier abrufbar.