Der Ständerat und der Nationalrat haben anlässlich der Schlussabstimmung vom 16. Juni 2017 die  befristete Weiterführung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen in Höhe von 3.8% beschlossen.

Die Vorlage geht zurück auf die zugrundeliegende parlamentarische Initiative von Dominique de Buman (15.410), die zunächst forderte, den Sondersatz von 3.8% künftig definitiv im Mehrwertsteuergesetz zu verankern. Nationalrat und Ständerat einigten sich schliesslich auf eine Verlängerung des Sondersatzes um 10 Jahr bis Ende 2027 (vgl. unseren Beitrag vom 15. Juni 2017).

Die Wortprotokolle sowie die Abstimmungsresultate sind hier abrufbar: Nationalrat / Ständerat. Der Schlussabstimmungstext (Gesetzestext) ist hier abrufbar.