Der Ständerat spricht sich in seiner Sitzung vom 30. Mai 2017 dafür aus, den Sondersatzes für Beherbergungsleistungen in Höhe von 3.8% zunächst um 10 Jahre zu verlängern. Er stimmt damit gegen den Antrag des Nationalrates der den Sondersatzes für Beherbergungsleistungen dauerhaft im Mehrwertsteuergesetz verankern möchte.

Die zugrundeliegende parlamentarische Initiative von Dominique de Buman (15.410) fordert, den Sondersatz von 3.8% künftig definitiv im Mehrwertsteuergesetz zu verankern. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hatte sich nach der Vernehmlassung jedoch für eine befristete Verlängerung um 10 Jahre ausgesprochen (vgl. Medienmitteilung vom 15. März 2017). Sie will damit der Branche zwar Planungssicherheit geben, aber weiterhin die Möglichkeit haben, den Sondersatz regelmässig zu überprüfen. Der Bundesrat teilt gemäss seiner Stellungnahme vom 12. April 2017 die Auffassung der WAK-N, den Sondersatz um 10 Jahre zu verlängern, anstatt diesen definitiv im MWST-Gesetz zu verankern (vgl. unseren Beitrag 13. April 2017)

Gemäss einer Medienmitteilung vom 25. April 2017 hatte sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) daraufhin an ihrer Sitzung vom 25. April 2017 betreffend die Weiterführung des MWST-Sondersatzes unter Vorbehalt des Beschlusses des Nationalrats vorberaten und unterstützt mit 9 zu 4 Stimmen den Antrag der Mehrheit der WAK-N (resp. den Antrag des Bundesrats), d.h. den Sondersatzes zunächst um 10 Jahre bis Ende 2027 zu verlängern. Die Minderheit der WAK-S  hingegen möchte den Sondersatz nur um drei Jahre bis Ende 2020 verlängern (vgl. hierzu auch den Beitrag von Jeannette Bucher vom 26. April 2017, MWST Blog von Ludwig + Partner).

Die Vorlage wurde daraufhin am 4. Mai 2017 in einer Sondersession vom Nationalrat beraten, der sich mit 92 zu 89 Stimmen bei 5 Enthaltungen gegen den Antrag der Mehrheit der WAK-N (resp. gegen die Auffassung des Bundesrates) und damit für den Antrag der Minderheit ausgesprochen hatte. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 114 zu 62 Stimmen bei 10 Enthaltungen angenommen. Der Nationalrat sprach sich damit für eine definitive gesetzliche Verankerung des MWST-Sondersatz für Beherbergungsleistungen in Höhe von 3.8% aus (vgl. unseren Beitrag vom 4. Mai 2017)

Der Ständerat hat die Vorlage in seiner Sitzung vom 30. Mai 2017 beraten und dem Antrag der Mehrheit der WAK-S in der Gesamtabstimmung mit 44 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen (Einstimmigkeit) zugestimmt . Im Detail stimmte er mit 36 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen für eine zehnjährige und gegen eine dreijährige Verlängerung des Sondersatzes und mit 12 zu 32 Stimmen bei 0 Enthaltungen gegen den Antrag, den Sondersatz auf unbestimmte Zeit im Gesetz zu verankern. Der Ständerat spricht sich somit im Ergebnis für den Antrag des Bundesrates aus, den Sondersatz zunächst um 10 Jahre bis Ende 2027 zu verlängern.

Da sich der Nationalrat für eine definitive gesetzliche Verankerung des Sondersatz ausgesprochen hatte, besteht zwischen den beiden Räten eine Differenz, die der Nationalrat gemäss seinem Programm für die Sommersession 2017 bereits am 31. Mai 2017 beraten wird.

Die Wortprotokolle zur parlamentarischen Debatte des Ständerates vom 30. Mai 2017 sind hier abrufbar (vgl. zur parlamentarischen Debatte auch den NZZ Beitrag vom 30. Mai 2017).