Die Reform der Altersvorsorge 2020 sowie der damit verbundene Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer wurden in der Volksabstimmung vom 24. September 2017 abgelehnt.

Das Schweizer Stimmvolk lehnte die Reform der Altersvorsorge 2020 (vorläufiges amtliches Endergebnis) sowie den damit verbundenen Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (vorläufiges amtliches Endergebnis) in der Volksabstimmung vom 24. September 2017 ab.

Damit wird per 1. Januar 2018 der MWST-Normalsatz von derzeit 8% auf 7.7% reduziert. Für eine detaillierte Besprechung des Abstimmungsergebnisses und dessen Folgen vgl. den Beitrag von Jeannette Bucher auf ludwigpartner.blog vom 24. September 2017.

Alle Unterlagen, die Ergebnisse sowie die Medienkonferenz des Bundesrates zu den Abstimmungsresultaten sind hier abrufbar.