Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 20. Mai 2019 einen zweiten Entwurf zur Praxisfestlegung publiziert.

Folgender Entwurf wurde publiziert:

Dieser zweite Entwurf entfaltet keine rechtsverbindliche Wirkung. Eine Berufung auf den Grundsatz von Treu und Glauben ist nicht möglich (vgl. auch MWST-Info 20, «Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen», Ziff. 4).

Alle Entwürfe der Praxisfestlegungen der Hauptabteilung MWST sind hier abrufbar.