Am 26.03.2021 hat das Kantonale Steueramt Zürich eine Mitteilung veröffentlicht, wonach unselbständig Erwerbende für das Jahr 2021 wie schon für das Jahr 2020 ihre Berufskosten so geltend machen können, wie wenn es keine Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gegeben hätte.

Demnach gibt es keine Kürzung der Berufskosten um Covid-19 bedingte Home Office-Tage.

Im  Gegenzug schliesst diese Handhabung einen Abzug für Home Office-Kosten aus.

Die Mitteilung ist hier abrufbar