Die ESTV hat am 22. Juni 2026 verkündigt, dass sie im Bereich der Umsatzabgabe die Pflicht zur Einreichung des amtlichen Formulars (Form 9 / Form 9 FL) abschafft, wenn für die Abrechnungsperiode keine Umsatzabgabe zu entrichten ist.
Die Ziffer 54 des KS 12 wird bei nächster Gelegenheit entsprechend angepasst. Die vorliegende Mitteilung gilt ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auf der Homepage der ESTV.
Die Mitteilung ist hier abrufbar.




