Am 05. Februar 2026 hat die ESTV eine Mitteilung zum Thema Umsatzabgabe - Mitarbeiterbeteiligungspläne publiziert.
Anlass hierzu gab ein Urteil des Bundesgerichts (9C_168/2023 und 9C_176/2023) betreffend die Umsatzabgabe im Zusammenhang mit Mitarbeiterbeteiligungsplänen. Diese Rechtsprechung führte zu Anpassungen in der Verwaltungspraxis der ESTV.
In der Mitteilung sind einzelne Fallkategorien aufgeführt und der zeitliche Anwendungsbereich für die Anpassungen der Verwaltungspraxis wird ebenfalls erläutert.
Die Mitteilung ist hier abrufbar.




