Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das Rundschreiben «Liste der rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen der Säule 3b, Stand 31. Dezember 2020» am 9. März 2021 publiziert.
Die Liste enthält sämtliche sich auf dem Markt befindlichen Versicherungsprodukte der Säule 3b, die die ESTV hinsichtlich ihrer einkommenssteuerrechtlichen Privilegierung gemäss Art. 20 Abs. 1 lit. a und Art. 24 lit. b DBG beurteilt hat.
Im Einzelfall obliege es jedoch der kantonalen Veranlagungsbehörde zu prüfen, ob eine Kapitalleistung aus einem Versicherungsprodukt der Säule 3b die weiteren Voraussetzungen von Art. 20 Abs. 1 lit. a DBG erfüllt.
Das Rundschreiben ist hier abrufbar.