Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das Rundschreiben «Liste der Anbieter von anerkannten Vorsorgeprodukten der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a), Stand 31. Dezember 2020» am 8. März 2021 publiziert.

Die Liste enthält alle Anbieter, deren Produkte im Sinne von Art. 1 Abs. 4 der BVV 3 für die einkommenssteuerrechtliche Privilegierung gemäss Art. 33 Abs. 1 lit. e anerkannt wurden.

Das Rundschreiben ist hier abrufbar.