Am 10. Februar 2022 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung das Rundschreiben «Liste der Anbieter von anerkannten Vorsorgeprodukten der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a), Stand 31. Dezember 2021» publiziert.
Die Liste enthält alle Anbieter, deren Produkte im Sinne von Art. 1 Abs. 4 der BVV 3 für die einkommenssteuerrechtliche Privilegierung gemäss Art. 33 Abs. 1 lit. e DBG anerkannt wurden.
Das Rundschreiben ist hier abrufbar.