Importeure und Importeurinnen können unter bestimmten Voraussetzungen die auf der Einfuhr von Gegenständen geschuldete Mehrwertsteuer in der periodischen MWST-Abrechnung bei der ESTV deklarieren, statt sie der EZV zu entrichten.

2018 wurde der Schwellenwert von CHF 50'000 auf CHF 10'000 Vorsteuerguthaben gesenkt. Der Bundesrat hat das EFD beauftragt zu untersuchen, wie viele Unternehmen neu das Verlagerungsverfahren anwenden. Seither stieg die Anzahl der Bewilligungsinhaber nicht merklich, sodass auf eine weitergehende Senkung der Schwellenwerte verzichtet wird.

Der Bundesrat nahm an seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 hierzu einen Bericht zur Kenntnis. Weitere Informationen dazu befinden sich hier.