Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. August 2026 beschlossen, dass die Individualbesteuerung 2032 in Kraft treten soll. Mit dem Entscheid gewährt er den Kantonen die längstmögliche Frist für die Umsetzung.

Selbst wenn die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» am 29. November 2026 von Volk und Ständen angenommen wird, bleibt das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung gültig. Die Verpflichtung der Kantone zur Einführung der Individualbesteuerung entfiele nur, wenn das Parlament das entsprechende Gesetz erneut ändern und diese Änderung bis 2032 in Kraft treten würde.

Die Medienmitteilung ist hier abrufbar.