Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bleibt für das Steuerjahr 2024 unverändert und beträgt:

  • für Steuerpflichtige mit 2. Säule: CHF 7'056; und
  • für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: CHF 35'280.

Die Höchstabzüge sind gleichzeitig auch die massgeblichen Einzahlungslimiten.

Weitere Informationen sind hier abrufbar.