Der Schweizer Bundesrat hat am 25. Januar 2017 das Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich über das Steuerregime am Flughafen Basel-Mülhausen sowie eine Vereinbarung über die Entschädigung des Aufwands der französischen Flugaufsichtsbehörde im Schweizer Sektor genehmigt (Medienmitteilung vom 25. Januar 2017). Die von Frankreich beantragte Ausnahmeregelung in Bezug auf die Mehrwertsteuer wurde in der Zwischenzeit vom Rat der Europäischen Union genehmigt (Durchführungsbeschluss 2017/320 vom 21. Februar 2017).

Das Abkommen regelt insbesondere die Anwendbarkeit der Schweizer Mehrwertsteuer im Schweizer Sektor des Flughafens und die Aufteilung der Unternehmenssteuereinnahmen zwischen den beiden Ländern. Das Abkommen kann in Kraft treten, sobald es in Frankreich das innerstaatliche Genehmigungsverfahren durchlaufen hat.

Weitere Informationen: u.a. Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 10. Januar 2017; Medienmitteilung vom 4. November 2016 (Paraphierung). Der Abkommenstext wurde noch nicht veröffentlicht.