Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) hat am 29. Mai 2020 eine Stellungnahme zur Vernehmlassung des Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer publiziert.

Der Bundesrat hatte am 3. April 2020 eine Vernehmlassungsvorlage verabschiedet, wonach der Fremdkapitalmarkt in der Schweiz gestärkt und eine Sicherungslücke bei der Verrechnungssteuer geschlossen werden soll (vgl. unseren Beitrag vom 4. April 2020).

Die FDK anerkennt den Handlungsbedarf für diese Reform und erachtet die Zielsetzung als sinnvoll. Sie unterstützt daher die vom Bundesrat vorgeschlagene Reform im Grundsatz, gibt aber auch zu bedenken, dass die Vorlage den Kantonen zusätzliche finanzielle Risiken bringt und einen erheblichen Umsetzungsaufwand erfordert. Für die entsprechenden Problemfelder - insbesondere die Risikoaufteilung zwischen Bund und Kantonen - müssten daher in Zusammenarbeit mit den Kantonen zwingend Lösungen erarbeitet werden.

Die Stellungnahme der FDK ist hier abrufbar.