Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) hat am 27. September 2019 Stellung genommen zum Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich (vgl. unseren Beitrag vom 22. Juni 2019).

Die FDK stimmt der Vorlage zu. Sie stellt den Antrag, dass für die Umsetzung von Bundesrecht ins kantonale Recht eine Frist von in der Regel 2 Jahren verankert werden soll. Dazu sei Art. 72 Abs. 1 E-StHG zu ergänzen.

Das Schreiben der FDK ist hier abrufbar.