Die ESTV informiert, dass im Falle einer Überlastung der Telefonleitungen zunächst der E-Mail-Kanal benutzt werden soll (Kontakt ESTV), da diese Art der Kommunikation schneller abgewickelt werden kann.

Diverse Kantone haben zudem die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 für alle natürlichen Personen automatisch erstreckt. Der Kanton Zürich hat die Frist für natürliche Personen automatisch bis zum 31. Mai 2020 erstreckt. Weiter können Unternehmen, die aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus mit Verlusten rechnen, oder natürliche Personen, die Einkommenseinbussen erleiden, eine Anpassung der provisorischen Rechnung für die Staats- und Gemeindesteuern verlangen.

Die Steuerverwaltung des Kantons Tessin bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Hier wurde die Frist für natürliche Personen automatisch bis zum 30. Juni 2020 bzw. für juristische Personen bis zum 30. September 2020 erstreckt.

Die Mitteilungen sind hier (ESTV) bzw. hier (Zürich)  bzw. hier (Tessin) abrufbar.