Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat erstmals Informationen über Steuervorbescheide (Tax Rulings) an die Partnerstaaten des spontanen Informationsaustausches (SIA) übermittelt.

Wie der Medienmitteilung der ESTV vom 8. Mai 2018 zu entnehmen ist, hat die ESTV in einer ersten Tranche 82 Meldungen an insgesamt 41 Staaten übermittelt (darunter insbesondere Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, die Niederlande und Russland). Die Übermittlung betrifft Steuervorbescheide, die am 1. Januar 2018 noch wirksam waren.

Hintergrund der übermittelten Steuervorbescheide ist der Folgende: Die Schweiz hat das Amtshilfeübereinkommen des Europarates und der OECD ratifiziert und sich im Rahmen des BEPS-Projekts verpflichtet, Meldungen über gewisse Steuervorbescheide unaufgefordert an die Partnerstaaten zu übermitteln (vgl. Art. 9 StAhiV). Folglich muss jedes Land von sich aus die Steuervorbescheide sowie die Empfängerstaaten identifizieren und die Informationen den Partnerstaaten übermitteln (Art. 10 und 13 StAhiV). Die Partnerstaaten des Übereinkommens haben sich verständigt, den Inhalt von Steuervorbescheiden in Form eines Templates spontan auszutauschen. Die Steuervorbescheide selbst werden nicht ausgetauscht. Die in der Schweiz seitens der kantonalen Steuerverwaltungen erteilten Steuervorbescheide müssen von den Kantonen an die ESTV weitergeleitet werden. Die ESTV führt das Amtshilfeverfahren durch und übermittelt im Rahmen des SIA Rulingmeldungen an die Partnerstaaten.

Die Medienmitteilung ist hier abrufbar.