Die ESTV hat am 5. September 2023 das Rundschreiben «Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2024 / Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2024» publiziert.

Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Am 30. Juni 2023 betrug der massgebende Index 168.1 Punkte, was gegenüber dem Indexstand per 30. Juni 2022 einer Erhöhung von 1.76 Prozent entspricht.

Gestützt darauf hat das Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) am 1. September 2023 die Verordnung vom 16. September 2022 über den Ausgleich der Folgen der kalten Progression für die natürlichen Personen bei der direkten Bundessteuer (Verordnung über die kalte Progression) mit den neuen Tarifen und Abzügen erlassen, welche auf den 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Die Medienmitteilung des EFD sowie weiterführende Dokumente hierzu sind hier abrufbar.

Die ESTV hat am 5. September 2023 zudem das Rundschreiben Nr. 205: «Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2024 / Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2024» publiziert, welches die zulässigen Abzüge bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2024 tabellarisch zusammenfasst.