Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 2. Oktober 2017 ein Rundschreiben betreffend Zinssätze im Bereich der direkten Bundessteuer für das Kalenderjahr 2018 und Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2018 publiziert.

Die Zinssätze im Bereich der direkten Bundessteuer für das Kalenderjahr 2018 bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Der Verzugs- und Rückerstattungszins bleibt bei 3% und der Vergütungszins für Vorauszahlungen bei 0% (vgl. Verordnung vom 10. Dezember 1992 über Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer).

Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) für das Steuerjahr 2018 bleibt ebenfalls unverändert (Höchstabzug für Steuerpflichtige mit 2. Säule CHF 6’768 bzw. für Steuerpflichtige ohne 2. Säule CHF 33’840).