Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 17. November 2025 das neue Steuermäppchen «Ausgleich der Folgen der kalten Progression» gültig für die Steuerperiode 2025 aufgeschaltet.

Es ersetzt die bisherigen Steuermäppchen zur kalten Progression bei Einkommen und Vermögen. Der Inhalt bietet einerseits eine umfassende Übersicht über Tarifstufen, Abzüge und Freigrenzen sämtlicher direkten Steuern, die beim Bund sowie in den Kantonen vom Ausgleich der kalten Progression betroffen sind. Andererseits werden die Massnahmen dargestellt, die auf Bundes- und Kantonsebene zum Ausgleich der kalten Progression zur Anwendung kommen. Die jeweils vollständigen gesetzlichen Bestimmungen dazu sind in der Publikation «Kantonsblätter» dokumentiert.

Das Steuermäppchen ist hier abrufbar.