Die ESTV hat am 23. Dezember 2022 das Kreisschreiben Nr. 29c «Kapitaleinlageprinzip» publiziert.

Das neue Kreisschreiben berücksichtigt dabei insbesondere die am 1. Januar 2023 in Kraft tretenden gesetzlichen Bestimmungen im Bundesgesetz vom 30. März 1911 betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches über das Obligationenrecht (Fünfter Teil: Obligationenrecht, OR; SR 220) zum Kapitalband und zur Denominierung des Aktienkapitals sowie diesbezüglichen steuerrechtlichen Bestimmungen (Art. 20 Abs. 8 DBG und Art. 5 Abs. 1septies VStG), welche Auswirkungen auf das Kapitaleinlageprinzip haben.

Das Kreisschreiben Nr. 29c "Kapitaleinlageprinzip" ist hier abrufbar.