Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 31. Januar 2020 die Kreisschreiben Nr. 22a «Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen im Privatvermögen und Beschränkung des Schuldzinsenabzugs» und Nr. 23a «Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen im Geschäftsvermögen und zum Geschäftsvermögen erklärte Beteiligungen» publiziert.

Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 28. September 2018 über die Steuerreform und AHV-Finanzierung per 1. Januar 2020 wurde der Umfang der Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Privatvermögens sowie des Geschäftsvermögens auf einheitlich 70 Prozent angehoben. Aufgrund dieser Gesetzesänderung hat die ESTV entsprechende neue Kreisschreiben publiziert.

Die Kreisschreiben treten zusammen mit den Artikeln 18b Abs. 1 Artikel 20 Absatz 1bis DBG per 1. Januar 2020 in Kraft und finden ab Steuerperiode 2020 Anwendung. Für Sachverhalte bis 31. Dezember 2019 sind nach wie vor die Kreisschreiben Nrn. 22 und 23 vom 16. bzw. 17. Dezember 2008 anwendbar.

Die Kreisschreiben sind hier abrufbar.