Die ESTV hat am 1. April 2021 einen ersten Entwurf zur Mehrwertsteuer-Praxis auf ihrer Internetseite aufgeschaltet.

Der Entwurf betrifft das Thema Subventionen und Spenden – Massnahmen aufgrund Covid-19. Behandelt werden darin insbesondere die Ermittlung von Vorsteuerkürzungen in Zusammenhang mit Covid-19-Beitägen.

Die Frist zur Stellungnahme läuft bis zum 13. April 2021.

Das Dokument sowie alle anderen Entwürfe der Praxisfestlegungen der Hauptabteilung MWST sind hier abrufbar.