Der Bundesrat hat an seiner Sitzung am 9. Dezember 2022 das Inkrafttreten der Reform AHV 21 auf den 1. Januar 2024 festgelegt, welches ebenfalls für das MWSTG und die MWSTV gilt.

Ab dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz demnach folgende Mehrwertsteuersätze:

  • Normalsatz: 8.1% (bisher 7.7%)
  • reduzierter Satz: 2.6% (bisher 2.5%)
  • Sondersatz für Beherbergungen: 3.8% (bisher 3.7%)

Die vollständige Mitteilung der ESTV vom 12. Dezember 2022 ist hier abrufbar.

Grund für die Erhöhung der Steuersätze sind die Änderungen des AHV-Gesetzes und der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV, welche in der Abstimmung vom 25. September 2022 angenommen wurde.

Weitere Details zur Medienmitteilung der Reform AHV 21 sind hier abrufbar.