Am 7. April 2026 informierte die ESTV über die zeitliche Anwendung der neuen Safe-Harbour-Regelungen im Rahmen der Mindestbesteuerung grosser multinationaler Unternehmensgruppen.

In Bezug auf den anwendbaren Rechnungslegungsstandard für den Simplified ETR Safe Harbour wird auf Art. 9 Abs. 2 und 3 der Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV) verwiesen.

Die Praxisverlautbarungen sind hier abrufbar.