Die am 18. Dezember 2023 publizierten administrativen Leitlinien des Inclusive Framework on BEPS der OECD und der G20-Staaten behandeln in Kapitel 2.6 hybride Arbitragegestaltungen im Rahmen des temporären CbCR-Safe-Harbour. Dabei wird vorgesehen, dass das am 20. Dezember 2022 publizierte Dokument betreffend Safe Harbours mit den Ziffern 74.25 bis 74.31 der administrativen Leitlinien vom Dezember 2023 ergänzt wird.
Ziffer 74.31 der administrativen Leitlinien vom Dezember 2023 ermöglicht es Steuerhoheitsgebieten, die Ziffern 74.25 bis 74.30 der administrativen Leitlinien vom Dezember 2023 aus verfassungsrechtlichen Gründen oder aufgrund anderer übergeordneter Rechtsvorschriften nicht bereits in Bezug auf Geschäftsvorfälle nach dem 15. Dezember 2022, sondern erst in Bezug auf Geschäftsvorfälle nach dem 18. Dezember 2023 anzuwenden.
Für die Schweiz wird der Anwendungszeitpunkt dieser Regeln daher wie folgt festgelegt: Kapitel 2.6 betreffend hybride Arbitragegestaltungen im Rahmen des temporären CbCR-Safe-Harbour der administrativen Leitlinien vom 18. Dezember 2023 findet auf Geschäftsvorfälle nach dem 18. Dezember 2023 Anwendung.
Die mit der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) abgesprochene Mitteilung der ESTV ist hier abrufbar.