Am 7. April 2026 hat die ESTV im Rahmen der Mindestbesteuerung grosser multinationaler Unternehmensgruppen über die Anwendung der administrativen Leitlinie zum Artikel 9.1 der GloBE-Mustervorschriften vom 13. Januar im Zusammenhang mit zwei angenommenen gleichlautenden Motionen informiert.

Die ESTV erklärt, dass die administrative Leitlinie und die darin festgehaltene Grace Period Limitation gemäss geltendem Recht und bis zum Beschluss des Bundesrates über eine allfällige Änderung der MindStV Anwendung findet.

Die Praxiverlautbarungen sind hier abrufbar.