Am 24. Juli 2025 hat die ESTV eine Mitteilung publiziert, dass im Rahmen der Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmensgruppen die Anrechnung der Residualsteuer als massgebende Steuer bei der schweizerischen Ergänzungssteuer anerkannt wird.
Die Residualsteuer auf Ausschüttungen einer Schweizer Geschäftseinheit ist bei der ausschüttenden Schweizer Geschäftseinheit als massgebende Steuer für die Berechnung der schweizerischen Ergänzungssteuer zu berücksichtigen.
Weitere Informationen aus dieser Mitteilung sind hier abrufbar.