Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Steuerrekursgerichts Zürich, die im März 2018 publiziert wurden.

  • Entscheid vom 28. Juni 2017 (GR.2016.25): Grundstückgewinnsteuer (Revision): Eine Ersatzbeschaffung fällt mangels Selbstbewohnens ausser Betracht, wenn die betreffenden Räumlichkeiten gemäss Baubewilligung als Ausstellungsräume bewilligt worden sind und für die Umnutzung eine weitere Bewilligung erforderlich wäre. Ferner spricht die bauliche Ausgestaltung gegen eine beabsichtigte Wohnnutzung (§ 216 Abs. 3 lit. i StG/ZH). Bestätigt durch Urteil des Verwaltungsgerichts vom 20. September 2017 (SB.2017.00082) sowie Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 28. Februar 2018 (2C_931/2017).

Die aktuellen Entscheide sind hier abrufbar.