Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 26. Januar und 1. Februar 2026 publiziert wurden:
- Urteil vom 22. Dezember 2025 (A-6592/2024): Nachforderung Einfuhrabgaben; Einfuhr von Hornhäuten für die Transplantation an Menschen; streitig war, ob der Import von Augenhornhäuten von der Einfuhrsteuer nach Art. 53 Abs. 1 lit. b MWSTG befreit ist und – eventualiter – ob bei Steuerpflicht lediglich die Bezugskosten zu besteuern sind. Das BVGer verneint die Steuerbefreiung, da Augenhornhäute nach dem Transplantationsgesetz als Gewebe (und nicht als Organe oder Organteile) zu qualifizieren sind. Zudem bestätigt es, dass bei einem Veräusserungsgeschäft die Einfuhrsteuer auf dem gesamten fakturierten Entgelt zu erheben ist; die Kosten für Entnahme, Aufbereitung, Qualifizierung und Konservierung gehören zur Bemessungsgrundlage. Abweisung der Beschwerde der Abgabepflichtigen.
- Urteil vom 19. Januar 2026 (A-1419/2023): Zolltarifierung; nachträgliche Abgabenerhebung; «Gurken Snack»-Importe; streitig war die zolltarifliche Einreihung der Ware als Cornichons (NT 0707.0050) oder als (Mini-)Salatgurken (NT 0707.0019). Das BVGer qualifiziert «Gurken Snack» als (Mini-)Salatgurken (NT 0707.0019), verneint einen Vertrauensschutz aus früheren Kontrollen unter Hinweis auf das Selbstdeklarationsprinzip und schützt die Nachforderung. Abweisung der Beschwerde der Importeurin.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.




