Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 24. - 30. November 2025 publiziert wurden:
- Urteil vom 7. November 2025 (A-3426/2023): Abgabefreie Einfuhr als Erbschaftsgut; Strittig war, ob das Fahrzeug (Aston Martin V8 Volante) nachträglich als zollbefreites Erbschaftsgut veranlagt und die bereits entrichteten Abgaben zurückerstattet werden konnten, obwohl der Beschwerdeführer das Fahrzeug bereits Monate vor dem Tod seiner in Deutschland lebenden Mutter in die Schweiz verbracht und damals keine Zuführung oder Anmeldung bei der Einfuhr vorgenommen hatte. Das BVGer hält fest, dass für die Veranlagung der Zeitpunkt der Verbringung ins Zollgebiet massgebend ist und das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt als zollpflichtige Ware i.S.v. Art. 7 ZG zu qualifizieren war; eine Zollbefreiung fiel zu diesem Zeitpunkt aufgrund der fehlenden Eigenschaft des Fahrzeugs als Erbschaftsgut ausser Betracht. Die unterlassene Zuführung und Anmeldung stellt eine Zollwiderhandlung dar; fehlende Kenntnisse der Bestimmungen zur Anmeldepflicht schützen nicht. Eine Berufung auf Vertrauensschutz scheitert, da die Aussagen der Zollstelle («Die Abgaben können […] zurückgefordert werden») keine vorbehaltlose Auskunft darstellten und nicht von der zuständigen Stelle stammten; zudem trägt der Beschwerdeführer aufgrund des Selbstdeklarationsprinzips die volle Verantwortung. Abweisung der Beschwerde des Abgabepflichtigen.
Update:
- Urteil vom 10. Juni 2025 (A-3868/2023): Verzugszinsen 2012 - 2019 (Verrechnungssteuer); vgl. hierzu unseren Beitrag vom 13. Juli 2025; Entscheid angefochten beim BGer.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.




