Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 17. - 23. Oktober 2022 publiziert wurden:

  • Urteil vom 28. September 2022 (A-6134/2019): Rahmen des Allgemeinen Präferenzensystems, Gesuch um Erlass von Zollabgaben falls bei der Einfuhr ein fehlerhafter Ursprungsnachweis vorgelegt wurde; Für Einfuhren bis zum 1. August 2016 ist das Zollgesetz 2005 anzuwenden und für den Erlass von Zollabgaben Art. 86 ZG zu prüfen. Ausserordentliche Umstände gemäss Art. 86 Abs. 1 lit. d ZG müssen nicht zwingend mit dem Zollverfahren im Zusammenhang stehen. Sie können z.B. auf die konjunkturelle oder finanzielle Situation des Erlassantragstellers zurückzuführen sein. Auch die Komplexität der Zollvorschriften, insbesondere der internationalen Bestimmungen, können ausserordentliche Gründe darstellen. Die ausserordentlichen Gründe dürfen jedoch nicht dem Erlassantragsteller zuzurechnen sein. Vorliegend wäre es Sache des Beschwerdeführers gewesen, die Ursprungsnachweise auf die formell gesetzlichen Anforderungen zu überprüfen. Dasselbe gilt auch für Einfuhren ab dem 2. August 2016 und dem anwendbaren Art. 86 Abs. 2 lit. a ZG, welcher für einen Zollerlass ein fehlendes Verschulden voraussetzt. Abweisung der Beschwerde des Abgabepflichtigen.
  • Urteil vom 17. August 2022 (A-1680/2021): Nachträgliche Erhebung von Zöllen und Einfuhrsteuer; die Beschwerdeführerin hatte Waren italienischer Herkunft bei ihrem Lieferanten, einer in der Schweiz registrierten Einzelfirma, bestellt. Sie musste zumindest annehmen, dass die Ware in Italien zu finden war und daher eingeführt werden musste, um ihre Bestellung zu erfüllen. Sie gilt daher ebenfalls als Zollschuldnerin und haftet somit solidarisch für die nachgeforderten Einfuhrabgaben. Abweisung der Beschwerde.

Entscheide im Bereich der Amtshilfe (inkl. Wiederpublikationen / Updates bzgl. Weiterzug):

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.