Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 06. - 12. Oktober 2025 publiziert wurden:
- Urteil vom 26. September 2025 (A-993/2025): Spirituosensteuer; Jahreserklärung 2023/2024; Der Steuerpflichtige ist Landwirt und hat das Recht auf steuerfreien Eigenbedarf bezüglich der für ihren Haushalt und ihren Landwirtschaftsbetrieb erforderlichen Spirituosen aus Eigengewächs oder selbst gesammeltem inländischem Wildgewächs. Mit Schreiben vom 15. August 2024 forderte das BAZG den Steuerpflichtigen auf, seine Jahresdeklaration über die Abgaben und Vorräte an Spirituosen für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 bis spätestens am 16. September 2024 elektronisch einzureichen. Das entsprechende Schreiben hielt fest, dass, falls die elektronische Deklaration nicht fristgerecht beim BAZG eingehe, der Steuerpflichtige zwar weiterhin seinen Status als Landwirt behalte, jedoch allfällige Spirituosenbestände sowie während der Brennperiode hergestellte Erzeugnisse gestützt auf eigene Feststellungen besteuert würden – ohne Berücksichtigung des steuerfreien Eigenverbrauchs. Nachdem der Steuerpflichtige zwei Mal erfolglos gemahnt worden war, erliess das BAZG eine Veranlagung ohne Berücksichtigung des steuerfreien Eigenverbrauchs. Der Steuerpflichtige machte geltend, es sei ihm nachträglich die Einreichungsmöglichkeit zu gewähren, da die Mahnungen während der Weinlesezeit eingegangen seien, die sehr arbeitsreich seien. Das BVGer kam zum Schluss, dass der Steuerpflichtige seine Deklarationspflichten verletzt hatte und die Veranlagung aufgrund eigener Feststellungen gemäss Art. 55 AlkV rechtmässig ergangen sei; Abweisung der Beschwerde.
Amtshilfe (MAC):
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.