Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 28. September bis 4. Oktober 2026 publiziert wurden:
- Urteil vom 21. September (A-7433/2024): MWST 2018-2021; Erotikclub; Zurechnung der Leistungen; Ermessenseinschätzung. Streitig war, ob die von den Hostessen erbrachten sexuellen Dienstleistungen mehrwertsteuerlich der Betreiberin des Erotikclubs oder den Hostessen zuzurechnen waren. Das BVGer bestätigte die Zurechnung an die Betreiberin: Nach dem Aussenauftritt, insbesondere der Website, sei der Club gegenüber Dritten als Leistungserbringer aufgetreten; auch die organisatorische Eingliederung der Hostessen spreche trotz gewisser Freiheiten gegen deren selbständige Tätigkeit. Da die Betreiberin lediglich 40 % der Einnahmen verbucht hatte, sei die Ermessenseinschätzung der ESTV gerechtfertigt gewesen. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
- Urteil vom 22. September (A-751/2026): MWST 2015-2019; Leistungen an eng verbundene Personen; Zurverfügungstellen von Liebhaberfahrzeugen. Streitig war, ob die von der A. AG gehaltenen Fahrzeuge ihrem Alleinaktionär zu privaten Zwecken zur Verfügung gestellt wurden. Das BVGer bejaht dies aufgrund einer Gesamtwürdigung der Indizien, insbesondere der erheblichen Kilometerzuwächse, der fehlenden Fahrtenbücher und der umfassenden Verfügungsgewalt des Alleinaktionärs über das Fahrzeugportfolio. Das Zurverfügungstellen stellt ein Leistungsverhältnis mit einer eng verbundenen Person dar. Die Schätzung des Mietentgelts als Drittpreis anhand einer Vollkostenrechnung ist nicht zu beanstanden. Abweisung der Beschwerde der A. AG.
Amtshilfe:
- A-1662/2026 (Amtshilfe (MAC-UA))
- A-1663/2026 (Amtshilfe (MAC-UA))
- A-7664/2025 (Amtshilfe (MAC))
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.




