Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 18. - 24. September 2023 publiziert wurden:

  • Urteil vom 29. August 2023 (A-5638/2022): MWST Q2/2018 bis Q4/2021; Die Steuerpflichtige erbringt mittels Soft- und Hardware Validierungs- resp. Verifizierungstätigkeiten in Blockchain-Netzwerken (Polkadot und Kusama). In rechtlicher Hinsicht herrscht Konsens darüber, dass bei Leistungen, die ausschliesslich an das Blockchain-Netzwerk als solches erbracht werden, mangels zuordenbarem Leistungsempfänger keine Leistungen im mehrwertsteuerrechtlichen Sinn gegeben sein können. Strittig und zu prüfen war deshalb, ob die Validierungs- resp. Verifizierungstätigkeiten der Steuerpflichtigen als einheitliche Leistung zu qualifizieren sind und wer als Leistungsempfänger dieser Tätigkeiten gilt. Das BVGer kam zum Schluss, dass zwei von einander unabhängige Leistungen vorlagen. Einmal die steuerbare Transaktionsverarbeitung (= Leistung), wofür die Steuerpflichtige von inländischen Versendern eine Transaktionsgebühr (= Entgelt) vereinnahmte. Und einmal die nicht steuerbaren "restlichen" Validierungs- und Verifizierungstätigkeiten an das Blockchain-Netzwerk (= nicht genügend bestimmbarer Empfänger und deshalb keine Leistung im mehrwertsteuerlichen Sinne), wofür die Steuerpflichtige Block-Rewards (= Nicht-Entgelt) erhielt. Dass die Block-Rewards kein steuerbares Entgelt darstellen gilt gemäss BVGer für Polkadot ab 20. Juli 2020 und für Kusama ab 4. Dezember 2019. Ab diesen Zeitpunkten hatte die Protokollgesellschaft keine alleinige Verfügungsmacht mehr über das Netzwerk-Protokoll. Ob die Protokollgesellschaft vor diesen Zeitpunkten Verfügungsmacht über das Netzwerk-Protokoll hatte und die "restlichen" Validierungs- und Verifizierungstätigkeiten deshalb als an die Protokollgesellschaft erbrachte steuerbare Leistungen und die Block-Rewards als Entgelt anzusehen sind oder ob auch davor dezentrale Blockchain-Netzwerke vorgelegen haben, hat die ESTV im Rahmen der Rückweisung zu klären. Gutheissung der Beschwerde der Steuerpflichtigen und Rückweisung an die ESTV zur genauen Berechnung und zur weiteren Abklärung.
  • Urteil vom 13. September 2023 (A-4754/2023): Neuverlegung der Verfahrenskosten und der Parteientschädigung; Der Streit dreht sich um die Frage, ob die Kosten und Entschädigungsfolgen im vorangegangenen bundesverwaltungsgerichtlichen Verfahren geändert werden sollen, da während dem bundesgerichtlichen Verfahren die Mehrwertsteuerforderung für die Steuerperiode 2012 verjährte. Da die absolute Verjährung der Steuerforderung 2012 erst nach Ergehen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts eingetreten ist, ist an Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen festzuhalten.

Amtshilfe (inkl. Updates/Wiederpublikationen):

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.