Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 7. bis 13. September 2026 publiziert wurden:
- Urteil vom 28. August 2026 (A-928/2026): Verrechnungssteuer (Zulässigkeit der selbständigen Beschwerde gegen Einspracheentscheid der ESTV über die Auskunftspflicht gemäss Art. 39 VStG). Über die X AG wurde der Konkurs eröffnet. Die ESTV machte mit Verfügung vom 4. Dezember 2024 gegenüber A (Verwaltungsratspräsident, Geschäftsführer und Mehrheitsaktionär) Verrechnungssteuerforderungen im Zusammenhang mit geldwerten Leistungen der X AG für die Geschäftsjahre 2012 bis 2016 geltend. Während des Einspracheverfahrens wurde A von der ESTV zur Erteilung von Auskünften aufgefordert, zuletzt mit separatem Einspracheentscheid vom 6. Januar 2026. Ihm wurde eine Bestrafung wegen Steuergefährdung (Art. 62 VStG) in Aussicht gestellt. A machte in der Beschwerde vor BVGer geltend, der Einspracheentscheid der ESTV sei gestützt auf Art. 39 Abs. 3 VStG selbständig anfechtbar. Zudem bestehe keine Auskunftspflicht, weil die betreffenden Steuerperioden verjährt seien. Das BVGer widerspricht. Der Rechtsschutz richte sich seit dem 1. Januar 2007 nach den allgemeinen Bestimmungen über die Bundesrechtspflege. Der Einspracheentscheid über die Auskunftspflicht stelle eine Zwischenverfügung im Sinne von Art. 46 VwVG dar. Die Bestimmung sei sinngemäss wie Art. 93 BGG auszulegen. Erstens bewirke die Zwischenverfügung vorliegend keinen nicht wieder gutzumachenden Nachteil. Der Aufwand für A erreiche nicht das erforderliche Ausmass. Eine allfällige Sanktionierung nach Art. 46 VStG würde eine eigenständige, anfechtbare Verfügung voraussetzen. Zweitens würde die Gutheissung der Beschwerde nicht sofort einen Endentscheid herbeiführen, da Streitgegenstand einzig die Auskunftspflicht des Beschwerdeführers sei und nicht der Bestand der Verrechnungssteuer- und Regressforderung über die im noch hängigen Einspracheverfahren zu befinden sei. Abweisung der Beschwerde des Beschwerdeführers.
Amtshilfe:
- A-5746/2026 (DBA CH-IT)
- A-5821/2025 (DBA CH-IT)
- A-5857/2025 (DBA CH-IT)
- A-5859/2025 (DBA CH-IT)
- A-5862/2025 (DBA CH-IT)
- A-2349/2025 (DBA CH-US)
- A-2350/2025 (DBA CH-US)
- A-5864/2025 (DBA CH-IT)
- A-5861/2025 (DBA CH-IT)
- A-3060/2026 (DBA CH-GB)
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.




