Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 6. - 12. August 2018 publiziert wurden.

Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts im Bereich der Amtshilfe:

  • Urteil vom 20. Juni 2018 (A-7800/2016): Amtshilfe (DBA Schweiz - Frankreich); das Amtshilfeersuchen Frankreichs ist förmlich korrekt (E. 4.3.2), hält den Grundsatz der Subsidiarität ein (E. 4.3.3) und die verlangten Informationen sind voraussichtlich erheblich (E. 4.3.4 - 4.3.5). In diesem Zusammenhang erinnert das Gericht daran, dass der Grundsatz der Verhältnismässigkeit voraussetzt, dass die ESTV keine Dokumente (Steuererklärung, Formulare, etc.) austauscht, sondern nur Fragen beantwortet (E. 4.4). Das Amtshilfeersuchen entspricht ebenfalls dem Grundsatz der Spezialität, nach welchem, die ausgetauschten Informationen ausschliesslich für die Steuerveranlagung (und nicht im Rahmen eines Strafverfahrens) verwertet werden. Der Umstand, dass ein Strafverfahren wegen Geldwäscherei am Laufen ist, bedeutet noch nicht, dass eine Verletzung des Grundsatzes der Spezialität droht. (E. 4.6.3). Selbst im Falle eines Konfliktes über die Ansässigkeit, darf ein Staat den Austausch von Informationen verlangen (E. 4.5.1); die Beschwerde ist teilweise zulässig; Entscheid angefochten beim Bundesgericht.

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.