Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen 1. - 7. August 2022 publiziert wurden:

  • Urteil vom 5. Juli 2022 (A-4263/2020): Verrechnungssteuer (geldwerte Leistung); mangels schriftlichem Vertrag und Einholung von Offerten sowie einem erkennbaren Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung zwischen den Nahestehenden wird die Qualifikation einer überhöhten Rechnung für nicht ausgeführte Renovationsarbeiten als geldwerte Leistung bestätigt. Die Bewilligung des Meldeverfahrens ist für die Beschwerdeführerin ausgeschlossen, da sich ihr Rückerstattungsanspruch nicht ohne Weiteres feststellen lässt und an der Rückerstattungsberechtigung ernsthafte Zweifel bestehen. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.
  • Urteil vom 22. Juni 2022 (A-4940/2020): Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen (RTVG); der Steuerpflichtigen wird insofern Recht gegeben, als dass sich die in aArt. 67b Abs. 2 RTVV festgelegte Tarifabstufung im vorliegenden Anwendungsfall als nicht verfassungskonform erweist. Allerdings ist diese Regelung auch im vorliegenden Fall anzuwenden, da die Nichtanwendung schwerwiegende Auswirkungen zur Folge hätte und nicht verhältnismässig wäre. Aus diesem Grund ist die an die Beschwerdeführerin gerichtete Abgabeforderung für Radio und Fernsehen für das Jahr 2020 nicht zu reduzieren und die angefochtene Verfügung zu bestätigen. Entsprechend ist die Beschwerde Steuerpflichtigen teilweise gutzuheissen, im Übrigen aber abzuweisen; neu angefochten beim BGer.
  • Urteil vom 26. Juli 2022 (A-4453/2021): VOC-Abgabe; Abweisung der Beschwerde.

Entscheide im Bereich der Amtshilfe (inkl. Wiederpublikationen / Updates bzgl. Weiterzug):

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.